Diesel-Widerruf

Die Chance, sich kostengünstig von Ihrem Dieselfahrzeug zu lösen.

Kostenlose individuelle Erstberatung

Hierzu benötigen wir die folgenden Angaben:

Die Dieselkrise spitzt sich immer mehr zu. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit zwei Urteilen vom 27.02.2018 (BVerwG 7 C 26.16 und BVerwG 7 C 30.17) entschieden, dass Fahrverbote für Dieselautos möglich sind. Es berief sich dabei auf EU-Recht, das die Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerten „schnellstmöglich“ verlange.

Was bedeutet das für Sie als Dieselfahrer?

  • Es drohen Fahrverbote in Städten. In 66 deutschen Städten ist diese Gefahr mittlerweile ganz konkret, da hier die zulässigen Abgaswerte bereits überschritten werden. Fahrverbote stehen also unmittelbar bevor. Eine Liste der Städte, in denen die Abgaswerte laut einer Ende März vom Umweltbundesamt veröffentlichten Statistik überschritten werden, finden Sie hier.
  • Ihr Dieselfahrzeug hat einen extremen Wertverlust erlitten, mit der Folge, dass Sie es entweder gar nicht mehr oder nur mit einem erheblichen Verlust weiterverkaufen können. Ihnen ist also ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden.

Der Widerruf Ihres Autokredites bietet Ihnen die Möglichkeit, diese Probleme zu umgehen und Schaden von Ihnen abzuwenden.

Widerruf Ihres Autokredites

Autos werden immer häufiger kreditfinanziert. Oft findet eine solche Finanzierung durch die hauseigene Bank der Autokonzerne statt.

„Ewiges“ Widerrufsrechtsrecht bei falscher Widerrufsbelehrung

Bei Verbraucherdarlehensverträgen ist die Bank verpflichtet, den Verbraucher klar und deutlich über sein 14-tägiges Widerrufsrecht zu informieren. Hat die Bank hier einen Fehler begangen, steht dem Verbraucher ein sog. „ewiges Widerrufsrecht“ zu. Ein solches Widerrufsrecht steht sowohl Verbrauchern als auch Existenzgründern zu.

Folgen des Widerrufs

Bei einem wirksam erklärten Widerruf erhält der Verbraucher seine bisher auf den Autokredit geleisteten Raten zurück und muss diesen künftig nicht mehr bedienen. Der Darlehensvertrag ist mit dem Widerruf aufgelöst. Der Verbraucher muss seinen PKW an die Bank zurückgeben.

Welche Kreditverträge sind betroffen?

Die Möglichkeit, sich durch einen Widerruf vom Vertrag zu lösen, steht allen Verbrauchern und Existenzgründern zu, die ein Fahrzeug auf Kredit nach dem 11.06.2010 gekauft haben.

Rückgabe des Fahrzeugs ohne Bezahlung eines Wertersatzes

Bei Kreditverträgen, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden, bietet sich sogar die Möglichkeit, den PKW zurückzugeben ohne dass für die gefahrenen Kilometer ein Wertersatz geleistet werden muss.

Der Widerruf lohnt sich jedoch auch bei älteren Kreditvertägen. Bei einer gewöhnlichen Fahrzeugnutzung ist der zu zahlende Wertersatz relativ gering. Er beträgt nur etwa 130 EUR pro Monat.

Erste erfolgreiche Urteile

Innerhalb kürzester Zeit haben drei Landgerichte entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen der Banken falsch waren (Landgericht Arnsberg, Urteil vom 17.11.2017, Az. 2 O 45/17; Landgerichts Berlin, Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16; Landgericht Ellwangen, Urteil vom 25.01.2018 – 4 O 232/17). Dies ist jedoch nur der Anfang, weitere Urteile werden folgen.

Banken, die Autokredite anbieten:

  • Audi Bank
  • BW Bank für Porsche
  • BANK11 – Die Autobank
  • BMW Bank
  • Commerzbank
  • Fiat Bank
  • Ford Bank
  • Honda Bank
  • Jaguar Bank
  • Mercedes-Benz Bank
  • MKG Bank (Mitsubishi)
  • Nissan Bank
  • Opel Bank
  • Peugeot Bank
  • Renault Bank
  • Santander Consumer Bank
  • SEAT Bank
  • Skoda Bank
  • Targobank
  • Toyota Kreditbank
  • Volkswagen Bank

Warum die Kanzlei Falch und Partner PartmbB?

Die Kanzlei Falch und Partner verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Auseinandersetzung mit Autokonzernen und in der Prüfung von Kreditverträgen. So haben wir im sog. VW-Dieselabgasskandal eine Vielzahl von Mandanten zum Erfolg verholfen. Gleiches gilt für den Widerruf bei Immobilienkreditverträgen.

Unser Vorgehen

Sobald wir von Ihnen die notwendigen Unterlagen erhalten haben, prüfen wir diese und erklären gegenüber der Bank den Widerruf des Darlehensvertrags und verlangen dessen Rückabwicklung. Akzeptiert die Gegenseite den Widerruf nicht oder lehnt sie diesen ab, wird die Klageschrift gefertigt und bei Gericht eingereicht. Kommt es zur mündlichen Verhandlung, nehmen wir die entsprechenden Termine bundesweit für Sie wahr.

Bei rechtsschutzversicherten Mandanten ist jeweils ein Schritt vorgeschaltet: Die Einholung der Deckungszusage. In der Regel erfolgt die Deckungsanfrage einmal für den außergerichtlichen und dann noch einmal für den gerichtlichen Bereich. Deckungsanfragen stellen wir für Sie beim Rechtsschutzversicherer kostenlos.

Gerne können Sie auch, bevor wir für Sie tätig werden, unseren Musterbrief verwenden und selbst den Widerruf Ihres Darlehensvertrages erklären:

Musterwiderruf

Verhalten der Bank

Sollte die Bank mit Ihnen Kontakt aufnehmen, lassen Sie sich nicht von Ihrem Widerruf abbringen. Setzen Sie sich in diesem Fall mit einem kompetenten Anwalt in Verbindung.

Rechtsschutzversicherung

Der Widerruf von Autokreditverträgen ist normalerweise von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung gedeckt. Wichtig ist jedoch, dass der Rechtsschutzversicherungsfall erst dann eintritt, wenn die Bank den erklärten Widerruf zurückweist oder Ihnen nicht fristgemäß antwortet. In diesem Zeitpunkt (also wenn Sie das Schreiben der Bank mit der Zurückweisung des Widerrufs erhalten) muss eine Rechtsschutzversicherung (Verkehrsrechtsschutzversicherung) bestehen. Dies heißt, dass Sie auch heute noch vor Erklärung des Widerrufs eine Rechtsschutzversicherung abschließen können. Sie sollten bei dem Vertragsabschluss in jedem Fall beachten, ob sich Ausschlussklauseln hinsichtlich des Widerrufs von Darlehensverträgen in den Versicherungsbedingungen finden. Diese lauten z.B.: „Es besteht kein Rechtsschutz, wenn (...) der Versicherungsnehmer ein Recht (z. B. Widerruf) ausübt (...) und sich als Voraussetzung dafür auf die Mangelhaftigkeit der (...) Belehrung (...) beruft (...).“ Sie müssen auch beachten, dass viele Rechtsschutzversicherungsverträge eine Wartezeit von 3 Monaten vorsehen. Bei dem Bestehen einer Wartezeit, sollten Sie den Widerruf erst nach Ablauf der Wartezeit erklären.

Liste betroffener Städte

  • Aachen
  • Augsburg
  • Backnang
  • Bensheim
  • Berlin
  • Bielefeld
  • Bochum
  • Bonn
  • Darmstadt
  • Dinslaken
  • Dortmund
  • Duisburg
  • Düren
  • Düsseldorf
  • Essen
  • Esslingen a. Neckar
  • Frankfurt a. Main
  • Freiburg im Breisgau
  • Gelsenkirchen
  • Gießen
  • Gladbeck
  • Hagen
  • Halle (Saale)
  • Hamburg
  • Hannover
  • Heidenheim a.d. Brenz
  • Heilbronn
  • Herne
  • Herrenberg
  • Hildesheim
  • Hürth
  • Kiel
  • Köln
  • Leinfelden-Echterdingen
  • Leonberg
  • Leverkusen
  • Limburg a.d. Lahn
  • Ludwigsburg
  • Ludwigshafen a. Rhein
  • Mainz
  • Mannheim
  • Mönchengladbach
  • Mühlacker
  • Mülheim a.d. Ruhr
  • München
  • Neuss
  • Nürnberg
  • Oberhausen
  • Offenbach a. Main
  • Oldenburg
  • Osnabrück
  • Overath
  • Paderborn
  • Pleidelsheim
  • Regensburg
  • Remscheid
  • Reutlingen
  • Schwerte
  • Siegen
  • Solingen
  • Stuttgart
  • Tübingen
  • Walzbachtal
  • Wiesbaden
  • Witten
  • Wuppertal